Leistungen

Leistungen zur Kommunikationshilfe

Ich biete Ihnen als Hörbeeinträchtigte eine Kommunikationsunterstützung an. 

Mit Hilfe eines PCs oder Laptops wird das gesprochene Wort (Lautsprache) in die geschriebene Sprache (Schriftsprache) übertragen.  Diese Live-Mitschrift kann von einer Person oder über Beamer von mehreren Personen sofort mitgelesen werden.  Als betroffene Person sitzen Sie in der Regel direkt neben mir als Schriftdolmetscherin.

Im Normalfall wird der bei dem Dolmetsch-Setting erfasste Text nach der Aufnahme aus datenschutzrechtlichen Gründen sofort gelöscht. Bei Bedarf kann eine Protokollierung erfolgen und Ihnen der Text im Nachgang zur Verfügung gestellt werden.

Sie haben, je nach Grad der Hörschädigung einen Rechtsanspruch auf Kommunikationshilfe (Gebärdendolmetscher, Schriftdolmetscher sowie andere Kommunikationsunterstützungen). 

Einsatzmöglichkeiten

  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen (Schule, Studium, Beruf, Seminare)
  • Elternabend im Kindergarten oder Schule
  • Betriebsversammlungen, Dienstbesprechungen, etc.
  • Konferenzen, Tagungen, Sitzungen
  • Krankenhaus (OP-Vorgespräche, stationäre Behandlungen), Arztbesuche
  • Reha-Maßnahmen
  • Vorstellungsgespräche
  • Kirchliche Angelegenheiten, Gericht, Polizei
  • Standesamt, Behördengänge, Notariat etc.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und BayBGG
  • Kommunikationshilfenverordnung (KHV) und BayKHV

Kostenträger können die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Sozialhilfeverwaltung, Integrationsamt, Hauptfürsorgestellen, Firmen, Kirchen, Veranstalter etc. sein.